Hierarchie

Hierarchie

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Hie|rar|chie [hi̯erar'çi:], die; -, -n:
a) [pyramidenförmige] Rangfolge, Rangordnung:
eine strenge, militärische Hierarchie; die Hierarchie der katholischen Kirche.
b) Gesamtheit der in einer Rangfolge Stehenden:
Veränderungen in der Hierarchie (Führungsspitze) des Konzerns.

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Hi|er|ar|chie auch: Hi|e|rar|chie 〈[-çi:] f. 19Rang-, Stufenfolge, Rangordnung, Aufbau in verschiedenen Stufen ● die katholische \Hierarchie der gesamte Aufbau der kath. Kirche [<grch. hieros „heilig“ + archein „herrschen“]

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Hi|e|r|ar|chie [hi̯e…, hi…], die; -, -n [griech. hierarchi̓a = Priesteramt, zu: hierós = heilig; gottgeweiht u. árchein = der Erste sein, Führer sein]:
a) [pyramidenförmige] Rangfolge, Rangordnung:
eine strenge, staatliche, militärische H.;
die H. der Beamten, der katholischen Kirche;
Ü eine H. der Werte;
b) Gesamtheit der in einer Rangfolge Stehenden.

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I
Hierarchie,
 
Bezeichnung für ein in der Regel pyramidenförmig aufgebautes Gefüge von Positionen, in dem die Herrschafts- und Entscheidungsbefugnisse bei der Spitze liegen und die Anweisungen von oben auf tiefer liegende Positionsebenen zur Durchführung weitergegeben werden. Die Hierarchie gilt als ideale Herrschaftsstruktur zur Durchsetzung eines einheitlichen obersten Willens innerhalb einer Organisation (z. B. der Kirche, des Militärs, in der öffentlichen Verwaltung, zum Teil auch in der Wirtschaft) und im Verhältnis der betreffenden Organisation gegenüber der gesellschaftlichen Umwelt. Sie bewährt sich bei der Lösung langfristig gleich bleibender Herrschaftsaufgaben gegenüber einer konstant bleibenden (oder zu haltenden) Umwelt. Die Starrheit der internen Über- und Unterordnungsverhältnisse lässt allerdings die Hierarchie bei der Lösung von Anpassungsleistungen an eine dynamische und schnelle Reaktionen der Organisation herausfordernde Umwelt ihre Wirksamkeit weitgehend verlieren. So wird in hoch entwickelten Industriegesellschaften bereits eine »Krise der Hierarchie« festgestellt. - Rangordnung.
II
Hi|erarchie
 
[griechisch »heilige Herrschaft«, zu hiero... und árchein »herrschen«] die, -/...'chi |en,  
 1) Religionsgeschichte: in den Religionen die Rangordnung ihrer Repräsentanten (z. B. Priester, Mönche). Ihre Befugnisse erstrecken sich heute weitestgehend allein auf den religiösen Lebensbereich der Mitglieder der Religionsgemeinschaften, können aber darüber hinaus im Glaubensverständnis, dem religiösen Anspruch und in der politischen Praxis einzelner (z. B. islamischer) Staaten Bereiche umfassen, die der säkulare Staat westeuropäisch-nordamerikanischer Tradition primär als nichtreligiös ansieht (z. B. das Eherecht und die staatliche Rechtsordnung insgesamt). - Die Hierarchie in der katholischen Kirche wird durch den Klerus gebildet. Die hierarch. Ordnung der Kirche gilt als von Gott angeordnet und von Jesus Christus eingesetzt. Das katholische Kirchenrecht unterscheidet zwischen der Weihehierarchie der geistlichen Ämter (Bischofs-, Priester-, Diakonenamt), die zur Verwaltung der Sakramente berechtigen, und der Jurisdiktionshierarchie der Leitungsvollmachten (Papst, Bischöfe). Die Ostkirchen kennen nur die Weihehierarchie und leiten aus dem Bischofsamt die Funktionen zur Leitung der Gesamtkirche ab (Metropolit, Patriarch). Die protestantischen Kirchen halten theologisch an dem einen geistlichen Amt und der neutestamentlichen Identität von Pfarr- und Bischofsamt fest und kennen nur eine Hierarchie des Dienstes. In soziologischer Betrachtungsweise haben sich jedoch auch in ihnen hierarch. Ordnungen herausgebildet.
 
 
Hierarchie Lieberg: Amt u. Ordination bei Luther u. Melanchthon (1962);
 F. Heiler: Die Ostkirchen (Neuausg. 1971);
 K. C. Felmy: Eucharistie, Gemeinde, Amt, in: Kerygma u. Dogma, Jg. 18 (1972);
 E. C. Schillebeeckx: Das kirchl. Amt (a. d. Niederländ., 1981).
 
 2) Sozialwissenschaften: die durch Verhältnisse der Über- und Unterordnung bestimmte Ordnung der sozialen Beziehungen in Gruppen, Institutionen, Organisationen und in der Gesamtgesellschaft; zugleich auch Name für die Gesamtheit der Träger einer hierarch. Ordnung. Der differenzierten Ausübung von Herrschaft dienend, besteht eine Hierarchie aus mehreren Hierarchieebenen, deren Angehörigen bestimmte Befugnisse beziehungsweise Verpflichtungen zugeordnet sind; idealtypisch von der Soziologie als Herrschaftssystem mit festgefügter Rangordnung, genau abgegrenzten Befugnissen und eindeutig festgelegter Weisungs-, Befehls- und Kommunikationsstruktur beschrieben. Ursprünglich in besonderer Weise im Bereich der Religionen beheimatet, haben Hierarchien über die Religionsgemeinschaften hinaus das Leben aller Gesellschaften und Kulturen geprägt und bestimmen heute im starken Maße auch das öffentliche und politische Leben demokratisch verfasster Gesellschaften. Fast immer pyramidenförmig aufgebaut, ist eine vertikale Rangfolge ihrer Mitglieder kennzeichnend, deren Weisungs- und Entscheidungsbefugnis bei abnehmender Zahl von unten nach oben zunimmt. Die Positionen sind (bis auf die der obersten Leitung und die der untersten Ranginhaber) gleichzeitig die von Vorgesetzten und Untergebenen. Eine solche Hierarchie gilt mit ihrer eindeutigen Kompetenzregelung als besonders geeignet zur Durchsetzung des Einzelwillens im Rahmen einer persönlichkeitszentrierten Herrschaftsordnung. Vor diesem Hintergrund steht eine Hierarchie immer in der Gefahr, autoritären Führungspersönlichkeiten Vorschub zu leisten und die Entfaltung der ihnen untergebenen Persönlichkeiten zu hemmen, was v. a. in demokratischen Gesellschaften immer wieder zu der grundsätzlichen kritischen Anfrage führt, inwiefern Hierarchien mit den Prinzipien von Demokratie und Mitbestimmung vereinbar sind. - Ihre gesellschaftliche Legitimation bezogen die Hierarchien in der Vergangenheit i. d. R. aus der Tradition und den aus ihr geschichtlich erwachsenen Herrschaftsstrukturen (z. B. der Kastenordnung und der mittelalterlichen Ständeordnung). Die Hierarchien in den demokratischen Gesellschaften westlicher Prägung beruhen auf einem Wertegeflecht, das sowohl traditionelle, teilweise dem »Obrigkeitsstaat« entstammende Werte (Lebensalter, Herkunftsfamilie, Dauer der Zugehörigkeit zur Institution) wie neuzeitlich-demokratische Werte (Fachkompetenz, individuelle Leistung) umfasst.
 
 
G. Weippert: Das Prinzip der H. (1932);
 
Bürokrat. Organisation, hg. v. R. Mayntz (21971);
 Hierarchie Dombois: H. Grund u. Grenze einer umstrittenen Struktur (1971);
 M. Bookchin: Die Ökologie der Freiheit. Wir brauchen keine Hierarchien (a. d. Amerikan., 1985).
 
 3) Technik: die Gliederung von Teilsystemen einer technischen Anlage (z. B. mehrere Rechenanlagen oder Regel- beziehungsweise Steuerungseinrichtungen) oder von Teilschritten eines Ablaufs (z. B. Rechenschritte), bei der die Zuständigkeit beziehungsweise Funktion der einzelnen Teilsysteme beziehungsweise die Abfolge der einzelnen Teilschritte durch eine Rangfolge (z. B. Master-Slave-System) festgelegt ist. Bei einer Steuerungshierarchie gehören die einzelnen Teilsysteme verschiedenen Ebenen (Leit-, Funktionsgruppen-, Antriebs- und Stellebene) oder Zonen (Organisations-, Dispositions- und Operationszone) an. Steuerungshierarchien werden z. B. in der Energieversorgung bei der Verteilung von elektrischer Energie auf ein Verbundnetz angewendet.

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Hie|rar|chie [hi̯e..., hi...], die; -, -n [griech. hierarchía = Priesteramt, zu: hierós = heilig; gottgeweiht u. árchein = der Erste sein, Führer sein]: a) [pyramidenförmige] Rangfolge, Rangordnung: eine strenge, staatliche, militärische H.; die H. der Beamten, der katholischen Kirche; ein Beitrag zur Demokratisierung durch Abbau von -n (Nuissl, Hochschulreform 47); Ü eine H. der Werte; b) Gesamtheit der in einer Rangfolge Stehenden: Veränderungen in der sowjetischen H. (Führungsspitze; Welt 17. 10 64, 2); Eine komplizierte H. von Geschäftsleuten, Pförtnern ... und Hausburschen bediente hier ... den Apparat (Enzensberger, Einzelheiten I, 201).

Universal-Lexikon. 2012.

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